Das Familienrecht umfaßt einige rechtliche Sondergebiete, unter anderem auch das Scheidungsrecht. Hiermit kommen die meisten Personen erst in Kontakt, wenn sich in ihrem familiären Beziehungsgeflecht Schwierigkeiten ergeben, die nach Ansicht der betroffenen Person nur noch durch eine Trennung gelöst werden können.
Zum Familienrecht gehören aber auch folgende Gebiete:

• Elterliches Sorgerecht, einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts
• Umgangsrecht der minderjährigen Kinder mit einem Elternteil
• Güterstandsrecht (Zugewinn, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
• Hausratsteilung
• Unterhalt
• Zuteilung der Ehewohnung
• Versorgungsausgleich (Übertragung von Rentenanwartschaften)
• Kostenvorschüsse für Ehesachen

Im einzelnen ergeben sich insofern die meisten Rechte und Pflichten aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. In jüngster Zeit wird vielfach versucht, schon vor Eingehung der Ehe die einzelnen Rechte und Pflichten der Ehepartner für den Fall von Trennung und Scheidung in einem Ehevertrag festzulegen. Dies ist besonders dann anzuraten, wenn Vermögenswerte zugeordnet werden sollen oder aber bestimmte rechtliche Wirkungen ausgeschlossen werden sollen, die ohne das Vorliegen eines Ehevertrages eintreten können.

Aktuelle Informationen zum nachehelichen Unterhaltsrecht finden Sie demnächst hier im PDF-Format. Die Daten befinden sich in Überarbeitung!