Angesichts der von Jahr zu Jahr steigenden Zahlen im Bereich der Firmeninsolvenzen liegt ein zunehmender Beratungsbedarf bei Unternehmen vor, der von diesen erst langsam erkannt wird! Sowohl auf Gläubiger- wie auch auf Schuldnerseite sind im vorläufigen und im eröffneten Verfahren Handlungsmöglichkeiten gegeben, die erheblichen Einfluß auf den Ausgang des Verfahrens haben können. Das „Laufenlassen“ der Dinge führt hingegen mit Sicherheit in der überwiegenden Zahl der Fälle zum vollständigen Verlust der Forderungen und zur Liquidation des insolventen Unternehmens. Da gerade im Vorfeld einer sich abzeichnenden Insolvenz die Gestaltungsmöglichkeiten zur Abwendung der Krise am größten und erfolgversprechendsten sind, wird auch der Blick auf das Tätigkeitsfeld Forderungsmanagement/Mediation empfohlen.
Im gleichen Maße verspricht das Verbraucherinsolvenzverfahren, daß übrigens auch kleinen Gewerbetreibenden grundsätzlich offensteht, in Verbindung mit einem Restschuldbefreiungsverfahren einen wirtschaftlichen Neuanfang.